Wann ist eine doppelte Buchführung sinnvoll?

Ob eine einfache oder doppelte Buchführung gewählt werden sollte, ist in erster Linie von der Größe der Stiftung und dem Umfang der Vermögensbewegungen abhängig. Wenn eine doppelte Buchführung gewählt wird, erfolgt die Rechnungslegung gegenüber den Aufsichtsbehörden durch eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustabrechnung. Dies bietet sich vor allem bei größeren Stiftungen mit erheblichen Geschäftsvorgängen an. (weiterlesen…)

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Besteht eine Pflicht zur doppelten Buchführung?

Aus den Rechnungslegungspflichten folgt, dass die Stiftung zur Buchführung verpflichtet ist. Die gewählte Buchführungsmethode muss stets eine richtige, klare und vollständige Rechnungslegung gewährleisten. (weiterlesen…)

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Erlöschen der Treuhandstiftung bei Insolvenz

Die Treuhandstiftung selbst ist nicht rechtsfähig, sodass über das Stiftungsvermögen selbst kein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Allerdings erlischt die Stiftung von selbst, wenn das Stiftungsvermögen aufgebraucht ist. (weiterlesen…)

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Schutz der Treuhandstiftung vor Gläubigern des Stiftungsträgers

Bei einer Treuhandstiftung ist nicht die Stiftung selbst Trägerin des Stiftungsvermögens, sondern dieses wird rechtlich gesehen ein Teil des Vermögens des Treuhänders. Dadurch besteht die Gefahr, dass Gläubiger des Treuhänders zur Befriedigung ihrer Ansprüche auf das Vermögen der unselbstständigen Stiftung zugreifen. Die Besonderheit einer Treuhandstiftung liegt aber darin, dass in wirtschaftlicher Hinsicht das Vermögen dem Treugeber (dem Stifter) gehört. Einer Vollstreckung kann der Stifter bzw. seine Erben daher durch Drittwiderspruchsklage widersprechen. Auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Treuhänders ist eine Aussonderung der übertragenen Vermögenswerte möglich.

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Ist bei einer unselbstständigen Stiftung eine Vermögensrückforderung möglich?

Bei einer selbstständigen Stiftung gibt der Stifter bei Errichtung der Stiftung das übertragene Vermögen endgültig auf. Im Unterschied dazu bestehen bei einer unselbstständigen Stiftung verschiedene Möglichkeiten, die Vermögensübertragung rückgängig zu machen.  (weiterlesen…)

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Satzungsgestaltung bei unselbstständigen Stiftungen

Auch eine unselbstständige Stiftung benötigt eine Satzung. Deren Ausgestaltung unterliegt aber nicht den gesetzlichen Vorgaben in §§ 80 ff. BGB, die nur für selbstständige, rechtfähige Stiftungen gelten.  Da einer unselbstständigen Stiftung, z.B. einer Treuhandstiftung, ein Vertrag zwischen dem Treugeber und der Treuhänder zugrunde liegt, muss der Inhalt der Satzung zwischen dem Stifter und dem Träger der Stiftung vereinbart werden. (weiterlesen…)

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Was sind „Durchlaufspenden“?

Das „Durchlaufspendenverfahren“  wurde zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden an gemeinnützige Körperschaften, die bestimmte Zwecke (z.B. Naturschutz, Kultur) fördern, entwickelt. (weiterlesen…)

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Sind Rücklagen zulässig?

Die Bildung von Rücklagen widerspricht grundsätzlich der zeitnahen Verwendung der Stiftungsmittel, zu der die Stiftungsorgane verpflichtet sind. Um die Leistungsfähigkeit der Stiftung langfristig zu erhalten, sind sie allerdings in engen Grenzen zulässig. (weiterlesen…)

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Sinn der Vermögensübersicht

Neben der Jahresabrechnung muss meist eine Vermögensübersicht bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden. Die Vermögensübersicht dokumentiert das vorhandene Reinvermögen der Stiftung zu einem Stichtag am Ende des Geschäftsjahres. Sie ist erforderlich, damit die Einhaltung des Vermögenserhaltungsgrundsatzes kontrolliert werden kann. Es sind daher sämtliche Aktiva und Passiva des Stiftungsvermögens aufzunehmen. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände sind i.d.R. der Zeitwert bzw. die Anschaffungskosten als Wertobergrenze anzusetzen. Im Übrigen können sich hier aber große Ermessensspielräume ergeben.

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Die Jahresabrechnung der Stiftung

Stiftungen sind kraft Landesstiftungsrecht regelmäßig zur Abgabe einer Jahresabrechnung verpflichtet. Die Abrechnung muss einen Überblick über die Einnahmen und Erträge der Stiftung auf der anderen Seite und die Auszahlungen bzw. den Aufwand auf der anderen Seite ergeben. Sie umfasst also sämtliche Vermögensveränderungen (auch z.B. Wertverluste von Vermögensgegenständen) in einem Geschäftsjahr. Die Jahresabrechnung setzt daher eine sorgfältige Buchführung voraus. Der genaue Inhalt der Buchführungspflicht hängt jedoch von den jeweiligen Besonderheiten der Stiftung ab.

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Zeitnahe Mittelverwendung

Gemeinnützige Stiftungen sind gem. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO dazu verpflichtet, dass sie die Erträge aus dem Stiftungsvermögen zeitnah zur Erreichung ihrer gemeinnützigen Ziele ausgeben.  (weiterlesen…)

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Anlage von Stiftungsvermögen in Hedge Fonds?

In den USA ist die Anlage von Stiftungsvermögen in Hedge Fonds nicht ungewöhnlich und wird vor allem von den großen Universitätsstiftungen praktiziert. Demgegenüber wird in Deutschland die Zulässigkeit einer Anlage des Stiftungsvermögens in Hedge Fonds zumindest derzeit eher zurückhaltend beurteilt. (weiterlesen…)

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Welche Angehörigen dürfen durch eine gemeinnützige Stiftung begünstigt werden?

Ein Drittel der Erträge einer gemeinnützigen Stiftung dürfen für den Stifter oder seine nächsten Angehörigen aufgewandt werden. Die Beschränkung auf die „nächsten Angehörigen“ zeigt, dass nur besondere Personen begünstigt werden sollen. Nach Ansicht der Finanzbehörden sind diese „nächsten Angehörigen“ nur der Ehepartner, Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister sowie Pflegeeltern und Pflegekinder. (weiterlesen…)

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Dokumentationspflichten der Stiftung

Die Landesstiftungsgesetze verpflichten Stiftungen zur regelmäßigen Berichterstattung über ihre Tätigkeit und ihr Vermögen gegenüber der Aufsichtsbehörde. Indirekt ergibt sich für die Stiftung damit eine Verpflichtung zur Rechnungslegung und Buchführung. (weiterlesen…)

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Müssen Niederschriften über Sitzungen der Stiftungsorgane angefertigt werden?

Über Sitzungen der Stiftungsorgane sollte immer eine Niederschrift angefertigt werden, in der  insbesondere auch Beschlussfassungen schriftlich festgehalten werden. Derartige Niederschriften sind vor allem für steuerlich begünstigte, gemeinnützige Stiftungen als Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung wichtig. Sie dienen außerdem auch als Grundlage für den Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes. Dieser Bericht ist regelmäßig nach Abschluss eines Geschäftsjahres bei der Aufsichtsbehörde einzureichen (vgl. z.B. § 6 Abs.2 sächs.Stiftungsgesetz, Art. 16 Abs.1 S.4 Bay.Stiftungsgesetz).

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Grundsätze der Stiftungsverwaltung, wenn Vorgaben in der Satzung fehlen

Die Organe einer Stiftung sind bei ihren Entscheidungen an den Willen des Stifters gebunden. Normalerweise kommt dieser in der Stiftungssatzung zum Ausdruck. Wenn die Stiftungssatzung keine eindeutigen Vorgaben enthält – z.B. zu der Frage, wie Vermögen angelegt werden darf – muss ermittelt werden, was im Zeitpunkt der Stiftungserrichtung dem Willen des Stifters wahrscheinlich entsprochen hätte. (weiterlesen…)

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Welche Folgen hat eine Genehmigungspflicht für einzelne Rechtsgeschäfte?

Wenn aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung das Rechtsgeschäft durch die Stiftungsaufsichtsbehörde genehmigt werden muss, ist die Genehmigung eine Wirksamkeitsvoraussetzung. Solange die Genehmigung nicht erteilt ist, ist das Rechtsgeschäft, also z.B. der Bürgschaftsvertrag, daher vorläufig unwirksam. (weiterlesen…)

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Welche Rechtsgeschäfte der Stiftung müssen durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden?

Nicht nur die Stiftungsgründung erfordert eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde, auch bei einzelnen Rechtsgeschäften der Stiftung kann eine Genehmigung erforderlich sein. (weiterlesen…)

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Zusammenlegung von Stiftungen

Reicht das Stiftungsvermögen zur Erreichung des Stiftungszwecks nicht mehr aus, kommt eine Zusammenlegung mit anderen Stiftungen in Betracht. Diese stellt eine mildere Maßnahme dar, wenn andernfalls die Stiftung aufgelöst werden müsste. (weiterlesen…)

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Kann das Recht der Aufsichtsbehörde, die Stiftungssatzung zu ändern, durch den Stifter geregelt werden?

Eine Änderung der Stiftungssatzung durch Stiftungsaufsichtsbehörden kann der Stifter nicht generell unterbinden. (weiterlesen…)

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Wann können die Organe einer Stiftung ihre Auflösung bestimmen?

Die Stiftungsorgane können nur dann selbst über die Auflösung der Stiftung bestimmen, wenn sie durch die Stiftungssatzung dazu ermächtigt sind. (weiterlesen…)

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Wann endet eine Stiftung?

Eine selbstständige Stiftung endet mit dem Verlust ihrer Rechtsfähigkeit. (weiterlesen…)

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Was sind angemessene Zuwendungen gem. § 58 Nr.5 AO?

Steuerbefreite Stiftungen dürfen dem Stifter oder dessen Angehörigen einen angemessenen Unterhalt leisten. In welchem Umfang genau Unterhalt geleistet werden darf, kann aber nicht pauschal beantwortet werden. (weiterlesen…)

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Begünstigung von Angehörigen trotz Steuerbefreiung

§ 58 Nr. 5 AO lässt Zuwendungen der Stiftung an den Stifter oder dessen Angehörige zu, sofern die Ausgaben für die Grabpflege, die Ehrung des Andenkens des Stifters und Unterhaltsleistungen höchstens ein Drittel der Einkünfte der Stiftung umfassen. (weiterlesen…)

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Wie können sich Organe der Stiftung ausweisen?

Die vertretungsberechtigten Stiftungsorgane sind aus dem Stiftungsverzeichnis ersichtlich, das bei den Aufsichtsbehörden geführt wird. (weiterlesen…)

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Was passiert bei einem erheblichen Vermögensverlust mit der Stiftung?

Wenn im Laufe der Zeit das Vermögen der Stiftung so stark zusammenschrumpft, dass das ursprüngliche Ziel nicht mehr effektiv erreicht werden kann, droht im schlimmsten Fall die Aufhebung der Stiftung. (weiterlesen…)

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Steuerrechtliche Behandlung einer Verbrauchsstiftung

Bei einer Bewertung der steuerrechtlichen Behandlung einer Stiftungsgründung muss zwischen der Besteuerung der Stiftung und steuerrechtlichen Folgen für den Stifter unterschieden werden. (weiterlesen…)

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Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Stiftung

Viele Stifter haben ein Interesse daran, dass Zuwendungen, die sie einer Stiftung zukommen lassen, nach ihrem Tod nicht Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen der Angehörigen ausgesetzt sind. Auch Vermögensübertragungen an eine Stiftung zu Lebzeiten des Stifters unterliegen aber dem Pflichtteilsergänzungsanspruch. (weiterlesen…)

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Landesrechtliche Hürden für die Errichtung einer Verbrauchsstiftung

Die Verbrauchsstiftung ist gesetzlich nicht explizit normiert. Nach § 80 Abs.2 BGB ist aber Voraussetzung einer Stiftung nur, dass ihr Zweck dauernd und nachhaltig verwirklicht wird. Damit ist weder eine konkrete Dauer vorgeschrieben, noch der dauerhafte, ungeschmälerte Bestand des Stiftungsvermögens. (weiterlesen…)

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Vorteile der Verbrauchsstiftung

Kennzeichnend für die Verbrauchsstiftung ist, dass sie nicht nur die Erträge, sondern das gesamte Grundstockvermögen für die Förderung ihrer Zwecke einsetzen kann. Dies bietet verschiedene Vorteile: (weiterlesen…)

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