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	<title>Forschungsinstitut</title>
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	<description>für Stiftungsgründung und Stiftungsrecht</description>
	<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 14:46:14 +0000</pubDate>
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		<title>Wann ist eine doppelte Buchführung sinnvoll?</title>
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		<pubDate>Mon, 25 Jul 2011 08:21:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Vermögen]]></category>

		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ob eine einfache oder doppelte Buchführung gewählt werden sollte, ist in erster Linie von der Größe der Stiftung und dem Umfang der Vermögensbewegungen abhängig. Wenn eine doppelte Buchführung gewählt wird, erfolgt die Rechnungslegung gegenüber den Aufsichtsbehörden durch eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustabrechnung. Dies bietet sich vor allem bei größeren Stiftungen mit erheblichen Geschäftsvorgängen an. [...]]]></description>
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		<title>Besteht eine Pflicht zur doppelten Buchführung?</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/verwaltung/besteht-eine-pflicht-zur-doppelten-buchfuhrung.html</link>
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		<pubDate>Mon, 25 Jul 2011 08:20:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Vermögen]]></category>

		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus den Rechnungslegungspflichten folgt, dass die Stiftung zur Buchführung verpflichtet ist. Die gewählte Buchführungsmethode muss stets eine richtige, klare und vollständige Rechnungslegung gewährleisten. Grundsätzlich besteht aber keine Pflicht zur doppelten Buchführung, zulässig ist auch eine einfache Buchführung oder ein kameralistischer Buchungsstil.  Im Einzelfall kann sich aber eine Pflicht zur doppelten Buchführung aus steuer- und handelsrechtlichen [...]]]></description>
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		<title>Erlöschen der Treuhandstiftung bei Insolvenz</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Jul 2011 20:16:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Treuhandstiftung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Treuhandstiftung selbst ist nicht rechtsfähig, sodass über das Stiftungsvermögen selbst kein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Allerdings erlischt die Stiftung von selbst, wenn das Stiftungsvermögen aufgebraucht ist. 
Davon zu unterscheiden ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Treuhänders. Hier führt zwar nicht schon die Verfahrenseröffnung zu einem Erlöschen der Stiftung, nach der vollständigen [...]]]></description>
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		<title>Schutz der Treuhandstiftung vor Gläubigern des Stiftungsträgers</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Jul 2011 20:15:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Pfändung]]></category>

		<category><![CDATA[Treuhandstiftung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einer Treuhandstiftung ist nicht die Stiftung selbst Trägerin des Stiftungsvermögens, sondern dieses wird rechtlich gesehen ein Teil des Vermögens des Treuhänders. Dadurch besteht die Gefahr, dass Gläubiger des Treuhänders zur Befriedigung ihrer Ansprüche auf das Vermögen der unselbstständigen Stiftung zugreifen. Die Besonderheit einer Treuhandstiftung liegt aber darin, dass in wirtschaftlicher Hinsicht das Vermögen dem [...]]]></description>
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		<title>Ist bei einer unselbstständigen Stiftung eine Vermögensrückforderung möglich?</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Jul 2011 18:11:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Treuhandstiftung]]></category>

		<category><![CDATA[Vermögen]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einer selbstständigen Stiftung gibt der Stifter bei Errichtung der Stiftung das übertragene Vermögen endgültig auf. Im Unterschied dazu bestehen bei einer unselbstständigen Stiftung verschiedene Möglichkeiten, die Vermögensübertragung rückgängig zu machen.  
Eine Treuhandstiftung kann z.B. grundsätzlich jederzeit durch den Treugeber oder den Treuhänder durch Kündigung oder Widerruf beendet werden, wenn auf schützenswerte Interessen der anderen [...]]]></description>
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		<title>Satzungsgestaltung bei unselbstständigen Stiftungen</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Jul 2011 18:10:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Treuhandstiftung]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch eine unselbstständige Stiftung benötigt eine Satzung. Deren Ausgestaltung unterliegt aber nicht den gesetzlichen Vorgaben in §§ 80 ff. BGB, die nur für selbstständige, rechtfähige Stiftungen gelten.  Da einer unselbstständigen Stiftung, z.B. einer Treuhandstiftung, ein Vertrag zwischen dem Treugeber und der Treuhänder zugrunde liegt, muss der Inhalt der Satzung zwischen dem Stifter und dem Träger [...]]]></description>
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		<title>Was sind „Durchlaufspenden“?</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/stiftung/stiftungssteuerrecht/was-sind-%e2%80%9edurchlaufspenden%e2%80%9c.html</link>
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		<pubDate>Wed, 06 Jul 2011 17:52:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Spenden]]></category>

		<category><![CDATA[Stiftungssteuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das „Durchlaufspendenverfahren“  wurde zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden an gemeinnützige Körperschaften, die bestimmte Zwecke (z.B. Naturschutz, Kultur) fördern, entwickelt. Bis zum Jahr 2000 konnten derartige Spenden nur dann als Sonderabgaben geltend gemacht werden, wenn sie an eine juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet wurden. Deswegen wurden Spenden zuerst z.B. an die Gemeinde überwiesen, die sie [...]]]></description>
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		<item>
		<title>Sind Rücklagen zulässig?</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/verwaltung/sind-rucklagen-zulassig.html</link>
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		<pubDate>Wed, 06 Jul 2011 17:51:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Vermögen]]></category>

		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bildung von Rücklagen widerspricht grundsätzlich der zeitnahen Verwendung der Stiftungsmittel, zu der die Stiftungsorgane verpflichtet sind. Um die Leistungsfähigkeit der Stiftung langfristig zu erhalten, sind sie allerdings in engen Grenzen zulässig. 
Grundsätzlich darf ein Viertel des Überschusses der Einnahmen über die Unkosten aus der Vermögensverwaltung als sog. „Leistungserhaltungsrücklage“ zurückgelegt werden. Außerdem sind Rücklagen zulässig, [...]]]></description>
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		</item>
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		<title>Sinn der Vermögensübersicht</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/vermogen/sinn-der-vermogensubersicht.html</link>
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		<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 13:01:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Vermögen]]></category>

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		<description><![CDATA[Neben der Jahresabrechnung muss meist eine Vermögensübersicht bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden. Die Vermögensübersicht dokumentiert das vorhandene Reinvermögen der Stiftung zu einem Stichtag am Ende des Geschäftsjahres. Sie ist erforderlich, damit die Einhaltung des Vermögenserhaltungsgrundsatzes kontrolliert werden kann. Es sind daher sämtliche Aktiva und Passiva des Stiftungsvermögens aufzunehmen. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände sind i.d.R. [...]]]></description>
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		</item>
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		<title>Die Jahresabrechnung der Stiftung</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/vermogen/die-jahresabrechnung-der-stiftung.html</link>
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		<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 13:00:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Vermögen]]></category>

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		<description><![CDATA[Stiftungen sind kraft Landesstiftungsrecht regelmäßig zur Abgabe einer Jahresabrechnung verpflichtet. Die Abrechnung muss einen Überblick über die Einnahmen und Erträge der Stiftung auf der anderen Seite und die Auszahlungen bzw. den Aufwand auf der anderen Seite ergeben. Sie umfasst also sämtliche Vermögensveränderungen (auch z.B. Wertverluste von Vermögensgegenständen) in einem Geschäftsjahr. Die Jahresabrechnung setzt daher eine [...]]]></description>
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		</item>
		<item>
		<title>Zeitnahe Mittelverwendung</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/stiftung/stiftungssteuerrecht/zeitnahe-mittelverwendung.html</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Jun 2011 19:59:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Stiftungssteuerrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Vermögen]]></category>

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		<description><![CDATA[Gemeinnützige Stiftungen sind gem. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO dazu verpflichtet, dass sie die Erträge aus dem Stiftungsvermögen zeitnah zur Erreichung ihrer gemeinnützigen Ziele ausgeben.  „Zeitnah“ ist eine Verwendung innerhalb von einem Jahr nach Abschluss des Veranlagungszeitraums, in dem sie erzielt worden sind.
Dadurch soll die Stiftung aber nicht zu übereilten oder zu umfangreichen [...]]]></description>
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		</item>
		<item>
		<title>Anlage von Stiftungsvermögen in Hedge Fonds?</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/vermogen/anlage-von-stiftungsvermogen-in-hedge-fonds.html</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Jun 2011 19:57:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Vermögen]]></category>

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		<description><![CDATA[In den USA ist die Anlage von Stiftungsvermögen in Hedge Fonds nicht ungewöhnlich und wird vor allem von den großen Universitätsstiftungen praktiziert. Demgegenüber wird in Deutschland die Zulässigkeit einer Anlage des Stiftungsvermögens in Hedge Fonds zumindest derzeit eher zurückhaltend beurteilt. Allerdings ist grundsätzlich anerkannt, dass die Verpflichtung des Stiftungsvorstands zur sicheren und ertragreichen Vermögensanlage diesen [...]]]></description>
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		</item>
		<item>
		<title>Welche Angehörigen dürfen durch eine gemeinnützige Stiftung begünstigt werden?</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/stiftung/stiftungssteuerrecht/welche-angehorigen-durfen-durch-eine-gemeinnutzige-stiftung-begunstigt-werden.html</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Jun 2011 16:51:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Familie]]></category>

		<category><![CDATA[Stiftungssteuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Drittel der Erträge einer gemeinnützigen Stiftung dürfen für den Stifter oder seine nächsten Angehörigen aufgewandt werden. Die Beschränkung auf die „nächsten Angehörigen“ zeigt, dass nur besondere Personen begünstigt werden sollen. Nach Ansicht der Finanzbehörden sind diese „nächsten Angehörigen“ nur der Ehepartner, Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister sowie Pflegeeltern und Pflegekinder. Erfasst sind auch durch Adoption [...]]]></description>
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		</item>
		<item>
		<title>Dokumentationspflichten der Stiftung</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/verwaltung/dokumentationspflichten-der-stiftung.html</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Jun 2011 16:50:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Landesstiftungsgesetze verpflichten Stiftungen zur regelmäßigen Berichterstattung über ihre Tätigkeit und ihr Vermögen gegenüber der Aufsichtsbehörde. Indirekt ergibt sich für die Stiftung damit eine Verpflichtung zur Rechnungslegung und Buchführung. Zu dokumentieren sind daher zum einen alle Vorgänge, die die Mittelverwendung und Vermögensverwaltung betreffen. Zum anderen erfordert die Erfüllung der Berichtspflichten der Stiftung auch die genaue [...]]]></description>
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		</item>
		<item>
		<title>Müssen Niederschriften über Sitzungen der Stiftungsorgane angefertigt werden?</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/verwaltung/mussen-niederschriften-uber-sitzungen-der-stiftungsorgane-angefertigt-werden.html</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 19:28:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Über Sitzungen der Stiftungsorgane sollte immer eine Niederschrift angefertigt werden, in der  insbesondere auch Beschlussfassungen schriftlich festgehalten werden. Derartige Niederschriften sind vor allem für steuerlich begünstigte, gemeinnützige Stiftungen als Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung wichtig. Sie dienen außerdem auch als Grundlage für den Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes. Dieser Bericht ist regelmäßig nach Abschluss eines [...]]]></description>
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		</item>
		<item>
		<title>Grundsätze der Stiftungsverwaltung, wenn Vorgaben in der Satzung fehlen</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/verwaltung/grundsatze-der-stiftungsverwaltung-wenn-vorgaben-in-der-satzung-fehlen.html</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 19:27:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Organe einer Stiftung sind bei ihren Entscheidungen an den Willen des Stifters gebunden. Normalerweise kommt dieser in der Stiftungssatzung zum Ausdruck. Wenn die Stiftungssatzung keine eindeutigen Vorgaben enthält – z.B. zu der Frage, wie Vermögen angelegt werden darf – muss ermittelt werden, was im Zeitpunkt der Stiftungserrichtung dem Willen des Stifters wahrscheinlich entsprochen hätte. [...]]]></description>
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		</item>
		<item>
		<title>Welche Folgen hat eine Genehmigungspflicht für einzelne Rechtsgeschäfte?</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/verwaltung/welche-folgen-hat-eine-genehmigungspflicht-fur-einzelne-rechtsgeschafte.html</link>
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		<pubDate>Wed, 25 May 2011 09:15:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Stiftungsaufsicht]]></category>

		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung das Rechtsgeschäft durch die Stiftungsaufsichtsbehörde genehmigt werden muss, ist die Genehmigung eine Wirksamkeitsvoraussetzung. Solange die Genehmigung nicht erteilt ist, ist das Rechtsgeschäft, also z.B. der Bürgschaftsvertrag, daher vorläufig unwirksam. Wenn die Genehmigung ausgesprochen wird, wird es aber rückwirkend zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem das Geschäft abgeschlossen worden ist.
Den Stiftungsorganen [...]]]></description>
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		</item>
		<item>
		<title>Welche Rechtsgeschäfte der Stiftung müssen durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden?</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/verwaltung/welche-rechtsgeschafte-der-stiftung-mussen-durch-die-aufsichtsbehorde-genehmigt-werden.html</link>
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		<pubDate>Wed, 25 May 2011 09:14:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Stiftungsaufsicht]]></category>

		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.stiftungswissenschaften.de/?p=568</guid>
		<description><![CDATA[Nicht nur die Stiftungsgründung erfordert eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde, auch bei einzelnen Rechtsgeschäften der Stiftung kann eine Genehmigung erforderlich sein. 
Wann dies der Fall ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Landesstiftungsgesetz. Für Bayern bestimmt z.B. Art. 19 BayStiftG eine Genehmigungspflicht für:
- die Annahme von Zustiftungen, die mit einer Last verknüpft sind oder einem anderen Zweck [...]]]></description>
		<wfw:commentRss>http://www.stiftungswissenschaften.de/verwaltung/welche-rechtsgeschafte-der-stiftung-mussen-durch-die-aufsichtsbehorde-genehmigt-werden.html/feed</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Zusammenlegung von Stiftungen</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/allgemein/zusammenlegung-von-stiftungen.html</link>
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		<pubDate>Thu, 05 May 2011 20:10:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Reicht das Stiftungsvermögen zur Erreichung des Stiftungszwecks nicht mehr aus, kommt eine Zusammenlegung mit anderen Stiftungen in Betracht. Diese stellt eine mildere Maßnahme dar, wenn andernfalls die Stiftung aufgelöst werden müsste. Viele Landesstiftungsgesetze sehen die Möglichkeit einer Zusammenlegung mehrerer selbstständiger Stiftungen außerdem auch dann vor, wenn dadurch der Stiftungszweck besser erreicht werden kann, z.B. weil [...]]]></description>
		<wfw:commentRss>http://www.stiftungswissenschaften.de/allgemein/zusammenlegung-von-stiftungen.html/feed</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Kann das Recht der Aufsichtsbehörde, die Stiftungssatzung zu ändern, durch den Stifter geregelt werden?</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/stiftung/stiftungsaufsicht/kann-das-recht-der-aufsichtsbehorde-die-stiftungssatzung-zu-andern-durch-den-stifter-geregelt-werden.html</link>
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		<pubDate>Thu, 05 May 2011 20:08:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Stiftungsaufsicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Änderung der Stiftungssatzung durch Stiftungsaufsichtsbehörden kann der Stifter nicht generell unterbinden. Unter den Voraussetzungen von § 87 BGB ist ein Eingreifen immer möglich. Allerdings setzt dies voraus, dass der Stiftungszweck unmöglich geworden ist oder das Gemeinwohl gefährdet. Diese Voraussetzungen sind selten gegeben.
Umgekehrt kann der Stifter den Stiftungsaufsichtsbehörden durch die Satzung weitergehende Änderungsbefugnisse einräumen. Grundsätzlich [...]]]></description>
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		</item>
		<item>
		<title>Wann können die Organe einer Stiftung ihre Auflösung bestimmen?</title>
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		<pubDate>Sat, 30 Apr 2011 09:56:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Stiftungsorgane können nur dann selbst über die Auflösung der Stiftung bestimmen, wenn sie durch die Stiftungssatzung dazu ermächtigt sind. Auch in diesem Fall muss der Auflösungsbeschluss aber durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Bei der Erteilung der Genehmigung ist die Aufsichtsbehörde dabei strikt an den Willen des Stifters gebunden. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass der [...]]]></description>
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		<title>Wann endet eine Stiftung?</title>
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		<pubDate>Sat, 30 Apr 2011 09:55:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Auflösung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine selbstständige Stiftung endet mit dem Verlust ihrer Rechtsfähigkeit. Grund dafür kann entweder eine behördliche Verfügung sein, die Auflösung der Stiftung kann aber auch durch die Stiftungsorgane beschlossen werden und bedarf dann nur eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Der Grund für eine Auflösung der Stiftung kann unterschiedlich sein: eine unzureichende Finanzausstattung kann zur Insolvenz der Stiftung [...]]]></description>
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		<title>Was sind angemessene Zuwendungen gem. § 58 Nr.5 AO?</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Apr 2011 15:42:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Gemeinnützigkeit]]></category>

		<category><![CDATA[Stiftungssteuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Steuerbefreite Stiftungen dürfen dem Stifter oder dessen Angehörigen einen angemessenen Unterhalt leisten. In welchem Umfang genau Unterhalt geleistet werden darf, kann aber nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich ist nach dem Lebensstandard des Begünstigten zu beurteilen, welcher Unterhalt angemessen ist. Die Unbestimmtheit der Vorschrift bringt es mit sich, dass zwischen Finanzbehörden und Begünstigtem verschiedene Ansichten darüber [...]]]></description>
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		<title>Begünstigung von Angehörigen trotz Steuerbefreiung</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Apr 2011 15:41:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Familie]]></category>

		<category><![CDATA[Stiftungssteuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[§ 58 Nr. 5 AO lässt Zuwendungen der Stiftung an den Stifter oder dessen Angehörige zu, sofern die Ausgaben für die Grabpflege, die Ehrung des Andenkens des Stifters und Unterhaltsleistungen höchstens ein Drittel der Einkünfte der Stiftung umfassen. 
Die Höhe der Unterhaltsleistungen hängt damit konkret von den erzielten Einkünften der Stiftung ab. Das Einkommen der [...]]]></description>
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		<title>Wie können sich Organe der Stiftung ausweisen?</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/verwaltung/wie-konnen-sich-organe-der-stiftung-ausweisen.html</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Apr 2011 17:36:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die vertretungsberechtigten Stiftungsorgane sind aus dem Stiftungsverzeichnis ersichtlich, das bei den Aufsichtsbehörden geführt wird. Grundsätzlich ist jeder berechtigt, in das Stiftungsverzeichnis Einsicht zu nehmen. Welche Angaben enthalten sind, also ob z.B. auch die Zusammensetzung der Organe benannt wird, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Daneben können z.B. im Grundbuchverkehr die Behörden von den Stiftungsorganen verlangen, [...]]]></description>
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		<title>Was passiert bei einem erheblichen Vermögensverlust mit der Stiftung?</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/vermogen/was-passiert-bei-einem-erheblichen-vermogensverlust-mit-der-stiftung.html</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Apr 2011 17:35:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Vermögen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn im Laufe der Zeit das Vermögen der Stiftung so stark zusammenschrumpft, dass das ursprüngliche Ziel nicht mehr effektiv erreicht werden kann, droht im schlimmsten Fall die Aufhebung der Stiftung. Allerdings muss es nicht immer dazu kommen. Unter Umständen kann der Zweck der Stiftung so geändert werden, dass dieser vom Willen des Stifters gedeckt ist, [...]]]></description>
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		</item>
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		<title>Steuerrechtliche Behandlung einer Verbrauchsstiftung</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Apr 2011 18:42:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Stiftungssteuerrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Verbrauchsstiftung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einer Bewertung der steuerrechtlichen Behandlung einer Stiftungsgründung muss zwischen der Besteuerung der Stiftung und steuerrechtlichen Folgen für den Stifter unterschieden werden. Besteuerung der Stiftung
Eine Verbrauchsstiftung unterliegt denselben steuerrechtlichen Voraussetzungen und Regelungen wie gewöhnliche, auf Dauer angelegte Stiftungen. Die Stiftung ist steuerlich privilegiert, also v.a. von der Körperschaftssteuer befreit, wenn sie gemeinnützige oder mildtätige Zwecke [...]]]></description>
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		</item>
		<item>
		<title>Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Stiftung</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/pflichtteil/pflichtteilserganzungsanspruche-gegen-die-stiftung.html</link>
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		<pubDate>Wed, 06 Apr 2011 18:41:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Familie]]></category>

		<category><![CDATA[Pflichtteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Stifter haben ein Interesse daran, dass Zuwendungen, die sie einer Stiftung zukommen lassen, nach ihrem Tod nicht Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen der Angehörigen ausgesetzt sind. Auch Vermögensübertragungen an eine Stiftung zu Lebzeiten des Stifters unterliegen aber dem Pflichtteilsergänzungsanspruch. Ansprüche sind allerdings ausgeschlossen, wenn seit der Schenkung mindestens 10 Jahre vergangen sind, § 2325 Abs.3 BGB.
Da [...]]]></description>
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		<item>
		<title>Landesrechtliche Hürden für die Errichtung einer Verbrauchsstiftung</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 17:05:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Stiftungsgründung]]></category>

		<category><![CDATA[Verbrauchsstiftung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Verbrauchsstiftung ist gesetzlich nicht explizit normiert. Nach § 80 Abs.2 BGB ist aber Voraussetzung einer Stiftung nur, dass ihr Zweck dauernd und nachhaltig verwirklicht wird. Damit ist weder eine konkrete Dauer vorgeschrieben, noch der dauerhafte, ungeschmälerte Bestand des Stiftungsvermögens. Bundesrechtlich ist also von der Zulässigkeit einer Verbrauchsstiftung auszugehen.
Allerdings enthalten viele Landesstiftungsgesetze ein konkretes Gebot, [...]]]></description>
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		</item>
		<item>
		<title>Vorteile der Verbrauchsstiftung</title>
		<link>http://www.stiftungswissenschaften.de/stiftung/stiftungsmodelle/verbrauchsstiftung/vorteile-der-verbrauchsstiftung.html</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 17:04:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Verbrauchsstiftung]]></category>

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		<description><![CDATA[Kennzeichnend für die Verbrauchsstiftung ist, dass sie nicht nur die Erträge, sondern das gesamte Grundstockvermögen für die Förderung ihrer Zwecke einsetzen kann. Dies bietet verschiedene Vorteile:
- Kleineres Grundkapital: Bei einer Förderung ausschließlich aus den Zinserträgen ist ein hohes Grundkapital erforderlich, um eine nennenswerte Fördersumme zu erwirtschaften.
- Kein Überleben des Stiftungszieles: Herkömmliche Stiftungen sind sozusagen auf [...]]]></description>
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		</item>
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