Sinn der Vermögensübersicht
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Neben der Jahresabrechnung muss meist eine Vermögensübersicht bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden. Die Vermögensübersicht dokumentiert das vorhandene Reinvermögen der Stiftung zu einem Stichtag am Ende des Geschäftsjahres. Sie ist erforderlich, damit die Einhaltung des Vermögenserhaltungsgrundsatzes kontrolliert werden kann. Es sind daher sämtliche Aktiva und Passiva des Stiftungsvermögens aufzunehmen. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände sind i.d.R. der Zeitwert bzw. die Anschaffungskosten als Wertobergrenze anzusetzen. Im Übrigen können sich hier aber große Ermessensspielräume ergeben.
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